Hierbei handelt es sich um Hilfe zur Erziehung in einer Jugendhilfeeinrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform wie z. B. Wohngruppe über Tag und Nacht. Weitere Möglichkeiten sind gemeinsame Wohnformen für alleinerziehende Mütter oder Väter oder auch Verselbständigungen mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung.
Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
| 51 - Geschäftsbereich Jugend | |
| Batteriewall 11 38350 Helmstedt Telefax: +49 5351 121-1613 E-Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de | Allgemeine Sprechzeiten:
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| Geschäftszimmer Allgemeiner Sozialer Dienst Tel. +49 5351 121-1317 Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de Geschäftszimmer Pflegekinderdienst und Eingliederungshilfe Tel. +49 5351 121-1167 Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de Geschäftszimmer Beistandschaft Tel. +49 5351 121-1305 Mail: beistandschaft@landkreis-helmstedt.de Geschäftszimmer Geschäftsbereichsleitung Tel. +49 5351 121-1322 Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de Verwaltung Kreisjugendpflege Tel. +49 5351 121-1319 Mail: jugendfoerderung@landkreis-helmstedt.de Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat. | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Für einen Erstkontakt und eine eventuelle Antragsstellung wenden sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter
Voraussetzungen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen ein Verbleib im Elternhaus nicht möglich ist. Junge schwangere Frauen vor der Geburt ihres Kindes, alleinerziehende junge Mütter oder Väter, die für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben.

