Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

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51 - Geschäftsbereich Jugend
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefax: +49 5351 121-1613
E-Mail:

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung
Freitag
Termine nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Holzberg
Gebühren: ja


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Geschäftszimmer Allgemeiner Sozialer Dienst
Tel. +49 5351 121-1317
Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de

Geschäftszimmer Pflegekinderdienst und Eingliederungshilfe
Tel. +49 5351 121-1167
Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de

Geschäftszimmer Beistandschaft
Tel. +49 5351 121-1305
Mail: beistandschaft@landkreis-helmstedt.de

Geschäftszimmer Geschäftsbereichsleitung
Tel. +49 5351 121-1322
Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de

Verwaltung Kreisjugendpflege
Tel. +49 5351 121-1319
Mail: jugendfoerderung@landkreis-helmstedt.de

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat.

Allgemeine Informationen

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

  • Alter des Kindes
  • Entwicklungsstand Ihres Kindes
  • Bindungen Ihres Kindes
  • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen
  • Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht.
  • Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen.
  • Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.

Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.

Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.

Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.

Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, ggf. die künftigen Pflegeelterndie und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.

Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen.

Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.

An wen muss ich mich wenden?

das örtliche Jugendamt

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).

Sie schaffen es nicht, das Kind so zu versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.

Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig (darüber entscheidet das Jugendamt).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.