Hilfen für Asylbewerber und Flüchtlinge

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50.52 - Asyl, BuT, InfothekStandort anzeigen
50 - Geschäftsbereich SozialesConringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2410
Telefax: +49 5351 121-2601
E-Mail: E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
geschlossen
Freitag
09:00 - 12:00

sowie nach telefonischer Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Damit können Kontakte weiterhin reduziert und unnötige Wartezeiten vermieden werden.

Allgemeine Informationen

Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen
  2. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
  3. wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a oder Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen
  4. eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
  5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
  6. Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 5 genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
  7. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylverfahrensgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylverfahrensgesetzes stellen

können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zentrale Rufnummer des Geschäftsbereichs Soziales