Impfung: Beratung

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Dr. Frau Dr. C. VölkeStandort anzeigen
Amt / Bereich
53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.1 - Medizinische Abteilung / Amtsärztlicher Dienst53.15 - Kinder-/Jugendärztlicher Dienst (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 10
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1420
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder der zuständigen Stelle auf.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für eine Impfberatung an Ihren Hausarzt, Ihre Hausärztin oder – bei Kindern – an die Kinderarztpraxis.

Alternativ können Sie sich an das für Sie zuständige Gesundheitsamt wenden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Arzt / der Ärztin sowie dem Landkreis. 

    Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen und zum weiteren individuellen Beratungsangebot.
     

    Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Arzt / der Ärztin, dem Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.