Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Die Belehrung erfolgt über das NAVO-Portal des Landes Niedersachsen, welches über den o.g. Link (s. Kasten am Beginn der Seite) zu erreichen ist. Bitte registrieren Sie sich dafür mit dem Servicekonto, über das gegebenenfalls auch kommuniziert werden kann.
Die Belehrung erfolgt durch Videos mit Erläuterungen, die in verschiedenen Sprachen gewählt werden können. Im Anschluss an jedes Kapitel sind jeweils Fragen zum Thema zu beantworten.
Bevor Sie den Vorgang abschließen ist die Gebühr über die angebotenen Bezahlarten (giropay, PayPal oder Kreditkarte) zu leisten. Erst dann wird der Geschäftsbereich Gesundheit beim Landkreis Helmstedt über Ihre erfolgreiche Belehrung informiert und stellt die Bescheinigung aus, die Ihnen dann an Ihre Wohnortadresse zugesandt wird.

