Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

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51 - Geschäftsbereich Jugend
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefax: +49 5351 121-1613
E-Mail:

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung
Freitag
Termine nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Holzberg
Gebühren: ja


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Geschäftszimmer Allgemeiner Sozialer Dienst
Tel. +49 5351 121-1317
Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de

Geschäftszimmer Pflegekinderdienst und Eingliederungshilfe
Tel. +49 5351 121-1167
Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de

Geschäftszimmer Beistandschaft
Tel. +49 5351 121-1305
Mail: beistandschaft@landkreis-helmstedt.de

Geschäftszimmer Geschäftsbereichsleitung
Tel. +49 5351 121-1322
Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de

Verwaltung Kreisjugendpflege
Tel. +49 5351 121-1319
Mail: jugendfoerderung@landkreis-helmstedt.de

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat.

Allgemeine Informationen

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung fördert die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das gesellschaftliche Leben. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Durch unterstützende und begleitende Angebote soll eine altersgerechte Förderung im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglicht werden.

Der junge Mensch wird von einer pädagogischen Fachkraft über einen längeren Zeitraum begleitet.

Die Hilfe kann im Elternhaus, in der eigenen Wohnung des jungen Menschen oder in einer pädagogisch betreuten Wohngruppe stattfinden.

Das Ziel ist, dass die pädagogische Fachkraft den jungen Menschen auf ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben vorbereitet. Sie hilft dem jungen Menschen dabei, Freundinnen und Freunde oder andere Vertrauenspersonen zu finden, die den jungen Menschen weiter durch sein Leben begleiten und ihn unterstützen.

Wenn das Jugendamt feststellt, dass Jugendliche und junge Erwachsene solche Hilfe brauchen (erzieherischen Bedarf haben), dann bekommen Sie diese Hilfe vom Jugendamt.

Verfahrensablauf

Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.

Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt „Antrag auf Hilfen für junge Volljährige“.

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
  • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
  • Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können Sie mit auswählen.
  • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
An wen muss ich mich wenden?

an das Jugendamt

Zuständige Stelle

Jugendamt

Voraussetzungen

Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).

Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.

Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig (das prüft das Jugendamt).

Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:  Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Welche Gebühren fallen an?

Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Ihr Kind noch bei Ihnen lebt.

Bei einer intensiven sozialpädagogischen in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Stationäre bedeutet, dass der Jugendliche in einer Heimeinrichtung oder in einer eigenen Wohnung lebt. Bitte fragen Sie hierzu das zuständige Jugendamt.