Jägerprüfung in Niedersachsen

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Allgemeine Sprechzeiten:

Termin nur nach Vereinbarung.

Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: waffen@landkreis-helmstedt.de oder online unter www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe


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Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile, die Schießprüfung mit Büchse und Flinte, die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung. Die Prüflinge werden im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil jeweils in fünf Fachgebieten geprüft. Hierbei müssen sie ihr Wissen über Wild und andere frei lebende Tierarten, über Jagdwaffen und Fanggeräte, über Naturschutz, Hege und den Jagdbetrieb, die Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhunde und jagdliches Brauchtum sowie über das Jagd- und Waffenrecht und andere relevante Rechtsbereiche unter Beweis stellen.

Für die Durchführung der Jägerprüfung wird bei der Jagdbehörde eine Prüfungskommission unter Vorsitz der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters gebildet.

Verfahrensablauf

Üblich ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung bei der Jägerschaft Helmstedt e. V. Dieser Kurs dauert in d. R. von August bis zur Jägerprüfung im April des Folgejahres.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Helmstedt und Jägerschaft Helmstedt e. V.

Zuständige Stelle

Landkreis Helmstedt (Waffen- und Jagdangelegenheiten)

Voraussetzungen

Um die Jägerprüfung im Landkreis Helmstedt abzulegen sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zugelassen wird, wer

  1. spätestens sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet hat, 
  2. die für den Erwerb des Jagdscheins erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
  3. die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzt und

eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

-Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)

-Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)

-Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Zulassung zur Jägerprüfung beträgt 200,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

In der Regel wird im Bereich des Landkreises Helmstedt im Jahr eine Jägerprüfung durchgeführt. Die genauen Prüfungstermine können bei der jeweiligen Jagdbehörde erfragt werden. Ein Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens sechs Wochen vor Beginn der ersten Teilprüfung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Beginnt mit der Anmeldung zur Jägerprüfung im August und endet mit der Aushändigung des Prüfungszeugnisses bei bestandener Jägerprüfung im April des Folgejahres.

Rechtsgrundlage

Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)

Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung

Unterstützende Institutionen

Jägerschaft Helmstedt e. V.

Landesjägerschaft Niedersachsen e. V.