Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile, die Schießprüfung mit Büchse und Flinte, die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung. Die Prüflinge werden im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil jeweils in fünf Fachgebieten geprüft. Hierbei müssen sie ihr Wissen über Wild und andere frei lebende Tierarten, über Jagdwaffen und Fanggeräte, über Naturschutz, Hege und den Jagdbetrieb, die Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhunde und jagdliches Brauchtum sowie über das Jagd- und Waffenrecht und andere relevante Rechtsbereiche unter Beweis stellen.
Für die Durchführung der Jägerprüfung wird bei der Jagdbehörde eine Prüfungskommission unter Vorsitz der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters gebildet.

