Jagderlaubnis: Mitteilung

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32.131 - Jagd und WaffenStandort anzeigen
32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr32.1 - Allgemeines OrdnungsrechtSüdertor 6
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-0
Telefax: +49 5351 121-1608
E-Mail:

Allgemeine Sprechzeiten:

Termin nur nach Vereinbarung.

Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: waffen@landkreis-helmstedt.de oder online unter www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

  • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
  • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
  • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
  • Verbot der Jagdausübung.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.