Wenn sich Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz ändern, müssen Sie Ihren Jagdschein anpassen lassen.
Jagdschein Änderung
| Frau G. Paxmann (Bereich: Helmstedt, Heeseberg, Nord-Elm und Schöningen) | |
| Amt / Bereich 32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr › 32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht › 32.13 - Jagd / Waffen / Gewerbe › 32.131 - Jagd und Waffen Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1 Südertor 6 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1120 E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de | |
| Frau B. Stieghan (Bereich: Grasleben, Lehre, Königslutter und Velpke) | |
| Amt / Bereich 32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr › 32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht › 32.13 - Jagd / Waffen / Gewerbe › 32.131 - Jagd und Waffen Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1 Südertor 6 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1282 E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Änderung Ihres Jagdscheins beantragen Sie bei der Behörde, in dessen Zuständigkeit Sie die Jagd ausüben möchten.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Jagdschein.
- Ihr Name oder Wohnsitz haben sich geändert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- Jagdschein

