Wenn Ihr Jagdschein abhandengekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Jagdschein Ersatz
| Frau B. Stieghan (Bereich: Grasleben, Lehre, Königslutter und Velpke) | |
| Amt / Bereich 32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr › 32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht › 32.13 - Jagd / Waffen / Gewerbe › 32.131 - Jagd und Waffen Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1 Südertor 6 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1282 E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de | |
| Frau G. Paxmann (Bereich: Helmstedt, Heeseberg, Nord-Elm und Schöningen) | |
| Amt / Bereich 32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr › 32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht › 32.13 - Jagd / Waffen / Gewerbe › 32.131 - Jagd und Waffen Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1 Südertor 6 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1120 E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Einen Ersatz für Ihren verlorenen Jagdschein beantragen Sie bei der Behörde, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.
Voraussetzungen
- Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
- Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
- Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild
Welche Fristen muss ich beachten?
- :1 bis 3 Jahre
Der Ersatz für einen Jahresjagdschein gilt höchstens 3 Jahre. - :14 Tage
Der Ersatz für einen Tagesjagdschein gilt höchstens für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.

