Wenn Sie jagen möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Jahresjagdschein beantragen
| Frau G. Paxmann (Bereiche Helmstedt, Heeseberg, Nord-Elm, Schöningen) | |
| Amt / Bereich 32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr › 32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht › 32.13 - Jagd / Waffen / Gewerbe › 32.131 - Jagd und Waffen Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1 Südertor 6 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1120 E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de | |
| Frau B. Stieghan (Bereiche Grasleben, Lehre, Königslutter, Velpke) | |
| Amt / Bereich 32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr › 32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht › 32.13 - Jagd / Waffen / Gewerbe › 32.131 - Jagd und Waffen Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1 Südertor 6 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1282 E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein, zwei oder drei Jahre aus. Der Jahresjagdschein gilt jedoch für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre.
Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.
Für Jugendliche ab 16 Jahre gibt es zudem die Möglichkeit, einen Jugendjagdschein zu beantragen.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Jahresjagdschein aus.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Jagdbehörde in Ihrer Kommune.
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde in Ihrer Kommune.
Voraussetzungen
-
Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
- Für einen Jugendjahresjagdschein sind Sie mindestens 16 Jahre alt.
- Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie verfügen über die körperliche Eignung.
- Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
Welche Gebühren fallen an?
- :90,00 EUR - 120,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
- :1 bis 3 Jahre
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.April und endet am 31.März.
Bearbeitungsdauer
- :1 Monat
Rechtsbehelf
Wird Ihnen der Jagdschein nicht erteilt, können Sie einen neuen Antrag stellen oder Widerspruch einlegen.
Was sollte ich noch wissen?
Einen Jugendjahresjagdschein können Sie für ein oder zwei Jagdjahre beantragen. Sie müssen Ihrem Antrag die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.
Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Jahresjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.

