Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.
In der
Jugendarbeit
versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.
Zu weiteren Informationen siehe auch
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Jugendberatung
| 51.5 - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ) | |
| 51 - Geschäftsbereich JugendBraunschweiger Straße 25 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-2010 Telefax: +49 5351 121-1613 E-Mail: bekj@landkreis-helmstedt.de | Allgemeine Sprechzeiten: |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Die Erstanmeldung erfolgt momentan telefonisch über die Telefonnummer des Sekretariats.

