Die Juleica (Jugendleiter-Card) ist ein Aushängeschild der niedersächsischen
Jugendarbeit. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche
Mitarbeit in de

| Frau N. Stielau | |
| Amt / Bereich 51 - Geschäftsbereich Jugend › 51.4 - Kindertagesbetreuung, Familien- und Jugendförderung › 51.42 - Pädagogische Betreuung und Förderung › 51.422 - Familien- und Jugendförderung Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-1 Batteriewall 11 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1344 E-Mail: jugendfoerderung@landkreis-helmstedt.de | |
| Frau S. Weitemeier | |
| Amt / Bereich 51 - Geschäftsbereich Jugend › 51.4 - Kindertagesbetreuung, Familien- und Jugendförderung › 51.42 - Pädagogische Betreuung und Förderung › 51.422 - Familien- und Jugendförderung Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-1 Batteriewall 11 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1319 E-Mail: jugendfoerderung@landkreis-helmstedt.de | |
Die Juleica (Jugendleiter-Card) ist ein Aushängeschild der niedersächsischen Jugendarbeit. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit. Sie bürgt für Qualität, weil sie nur im Zusammenhang mit einer bestandenen Prüfung ausgehändigt wird. Für ihre Inhaberin oder ihren Inhaber bringt sie Vorteile, ebenso für Vereine und/oder Organisationen, in denen sich diese Personen engagieren.
Mehr Informationen zur Juleica - Die Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card
Legitimation:
Die JuLeiCa bescheinigt die Qualifizierung und den ehrenamtlichen Einsatz für einen bestimmten Träger der Jugendarbeit gegenüber Erziehungsberechtigten, Behörden sowie staatlichen und nichtstaatlichen Stellen.
Qualifikation:
Die Juleica steht für eine qualifizierte Ausbildung. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Grundlehrgang mit einem Umfang von mindestens 40 Zeitstunden bei einem anerkannten Träger der Jugendhilfe sowie ein gültiger Erste-Hilfe-Lehrgang. Die Ausbildung vermittelt pädagogische, rechtliche und organisatorische Grundlagen der Kinder- und Jugendarbeit.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das bundesweite Juleica-Antragssystem: Juleica - Anmelden
Der Antrag kann von der Jugendleitung selbst oder durch den Träger, für den die Jugendleiterin oder der Jugendleiter tätig ist, beantragt werden.
An Ihren Landkreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt
Infos bietet die Homepage zur Jugendleiter-Card unter:
Die Jugendförderung des Landkreises Helmstedt erteilt ebenfalls gerne Auskunft.
51.4221 - Kreisjugendförderung
51.4222 - Kreisjugendförderung Verwaltung
Auf juleica.de sind alle wichtigen Informationen zur JuLeiCa und zum Beantragungsverfahren.
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeit:
Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig.
Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist möglich, wenn der Folgeantrag spätestens 18 Monate nach Ablauf gestellt wird und Fortbildungen im Umfang von mindestens acht Zeitstunden nachgewiesen werden.
Über den folgenden Link sind ab dem 01.01.2026 gültigen Landesregelungen nachzulesen: Landesregelung
Die Juleica ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum des genehmigenden Trägers. Entfallen die Voraussetzungen, ist die Karte zurückzugeben. Bei Verlust kann eine Ersatzkarte beantragt werden, ohne Verlängerung der Gültigkeit.
Die Juleica berechtigt zum Erwerb der Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen. Die Ehrenamtskarte ermöglicht die Inanspruchnahme von Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei anderen Anbietern als Anerkennung für ehrenamtliches Engagement (Freiwilligenserver)