Juleica (Jugendleiter-Card)

zuklappen

Teaser

Die Juleica (Jugendleiter-Card) ist ein Aushängeschild der niedersächsischen

Jugendarbeit. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche

Mitarbeit in de

Allgemeine Informationen

Die Juleica (Jugendleiter-Card) ist ein Aushängeschild der niedersächsischen Jugendarbeit. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit. Sie bürgt für Qualität, weil sie nur im Zusammenhang mit einer bestandenen Prüfung ausgehändigt wird. Für ihre Inhaberin oder ihren Inhaber bringt sie Vorteile, ebenso für Vereine und/oder Organisationen, in denen sich diese Personen engagieren.

Mehr Informationen zur Juleica - Die Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card

Legitimation:

Die JuLeiCa bescheinigt die Qualifizierung und den ehrenamtlichen Einsatz für einen bestimmten Träger der Jugendarbeit gegenüber Erziehungsberechtigten, Behörden sowie staatlichen und nichtstaatlichen Stellen.

Qualifikation:
Die Juleica steht für eine qualifizierte Ausbildung. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Grundlehrgang mit einem Umfang von mindestens 40 Zeitstunden bei einem anerkannten Träger der Jugendhilfe sowie ein gültiger Erste-Hilfe-Lehrgang. Die Ausbildung vermittelt pädagogische, rechtliche und organisatorische Grundlagen der Kinder- und Jugendarbeit.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das bundesweite Juleica-Antragssystem: Juleica - Anmelden

Der Antrag kann von der Jugendleitung selbst oder durch den Träger, für den die Jugendleiterin oder der Jugendleiter tätig ist, beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Landkreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt

Infos zur Beantragung, auch online

Infos bietet die Homepage zur Jugendleiter-Card unter:

juleica.de

Die Jugendförderung des Landkreises Helmstedt erteilt ebenfalls gerne Auskunft.

Zuständige Stelle

51.4221 - Kreisjugendförderung
51.4222 - Kreisjugendförderung Verwaltung

Voraussetzungen
  • Ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Mindestalter 16 Jahre (Ausnahmefälle ab 15 Jahren möglich)
  • Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • Abgeschlossene Juleica-Ausbildung
  • Gültiger Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als drei Jahre)
Welche Unterlagen werden benötigt?

Auf juleica.de sind alle wichtigen Informationen zur JuLeiCa und zum Beantragungsverfahren.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeit:

Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig.

Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist möglich, wenn der Folgeantrag spätestens 18 Monate nach Ablauf gestellt wird und Fortbildungen im Umfang von mindestens acht Zeitstunden nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlage

Über den folgenden Link sind ab dem 01.01.2026 gültigen Landesregelungen nachzulesen: Landesregelung

Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?

Die Juleica ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum des genehmigenden Trägers. Entfallen die Voraussetzungen, ist die Karte zurückzugeben. Bei Verlust kann eine Ersatzkarte beantragt werden, ohne Verlängerung der Gültigkeit.

Die Juleica berechtigt zum Erwerb der Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen. Die Ehrenamtskarte ermöglicht die Inanspruchnahme von Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei anderen Anbietern als Anerkennung für ehrenamtliches Engagement (Freiwilligenserver)