Kinder- und Jugendangebote kommunal

zuklappen

Allgemeine Informationen

Jugendfreizeiteinrichtungen gem. § 11 SGB VIII werden durch regional begrenzte Angebote gem. der Rahmenvereinbarung nach § 69 Abs. 5 S. 1 SGB VIII wahrgenommen. Diese Einrichtungen befinden sich in kommunaler Trägerschaft, deren Jugendpfleger und Jugendpflegerinnen die „offene Kinder- und Jugendarbeit“ organisieren. Verbände und Vereine unterstützen die Angebotspalette durch verbandliche Jugendgruppen.

An wen muss ich mich wenden?

Ihre Stadt oder Gemeinde