Aufgaben des Kinder-und Jugendärztlichen Dienstes:
Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen
Mit der Schuleingangsuntersuchung (SEU) werden alle einzuschulenden Kinder eines Jahrgangs erreicht und hinsichtlich ihrer individuellen Fähigkeiten, Förderungsmöglichkeiten und gesundheitlichen Risiken untersucht und die Erziehungsberechtigten entsprechend beraten. Diese Untersuchung wird im Gesundheitsamt Helmstedt nach einem standardisierten Verfahren mit der Bezeichnung SOPHIA (Sozialpädiatrisches Programm Hannover Jugendärztliche Aufgaben) vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst durchgeführt. In Niedersachsen arbeiten derzeit 28 Gesundheitsämter mit diesem Programm.
Schwerpunkte der Untersuchung:
- Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte
- Apparative Untersuchung des Hör- und Sehvermögens
- Ermittlung des allgemeinen Entwicklungsstandes nach anerkannten Testverfahren
- Überprüfung der Sprachentwicklung
- Überprüfung der motorischen Entwicklung
- Körperliche Untersuchung
- Impfberatung
Gesundheitsberichterstattung:
Die Daten der SEU werden anonymisiert und statistisch ausgewertet. Die jährliche Erfassung eines ganzen Jahrganges ist dabei von besonderer Bedeutung für die Gesundheitsberichterstattung, die als Grundlage für eine Gesundheitsplanung, Steuerung und Evaluation dienen kann und gestattet überregionale Vergleiche.
Impfberatung:
Im Rahmen der SEU erfolgt eine jährliche Impfberatung für jedes angehende Schulkind. Darüber hinaus führt der KJÄD jährlich eine Impfkampagne in den 6. Klassen aller weiterführenden Schulen durch. Die Impfpässe der Jugendlichen werden auf der Grundlage der jeweils aktuellen Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) geprüft und eine individuelle Impfempfehlung ausgesprochen. Die Impfung sollte dann durch den behandelnden Haus- oder Kinderarzt durchgeführt werden. Auf diese Weise wird zu einer Verbesserung des Impfschutzes der Heranwachsenden beigetragen.
Gutachten für Förderbedarf:
Im Rahmen der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen, die in einer Regelschule nicht ausreichend gefördert werden können, werden Gutachten erstellt.
Gleiches gilt für die Feststellung der Notwendigkeit einer Sonderbeförderung für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung nicht selbständig den Schulweg bewältigen können.
Beratung von Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern:
Bei besonderen gesundheitlichen oder entwicklungsbedingten Problemen, die beispielsweise im Kindergarten oder in der Schule auftreten, bietet der Kinder- und Jugendärztliche Dienst seine beratende oder vermittelnde Funktion an.

