Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

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Frau A. Bansmann (Zahnärztin)Standort anzeigen
Amt / Bereich
53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.1 - Medizinische Abteilung / Amtsärztlicher Dienst53.16 - Kinder-/Jugendzahnärztlicher Dienst (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 10
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1423
E-Mail:
Frau D. Pannasch (Zahnärztliche Assistenz)Standort anzeigen
Amt / Bereich
53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.1 - Medizinische Abteilung / Amtsärztlicher Dienst53.16 - Kinder-/Jugendzahnärztlicher Dienst
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 10
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1418
E-Mail:
Frau D. Germer-Hahn (Prophylaxefachkraft)Standort anzeigen
Amt / Bereich
53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.1 - Medizinische Abteilung / Amtsärztlicher Dienst53.16 - Kinder-/Jugendzahnärztlicher Dienst
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 10
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1504
E-Mail:
Frau A. Rollwage (Prophylaxefachkraft)Standort anzeigen
Amt / Bereich
53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.1 - Medizinische Abteilung / Amtsärztlicher Dienst53.16 - Kinder-/Jugendzahnärztlicher Dienst
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 10
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1424
E-Mail:
Frau A. Zeising (Prophylaxefachkraft)Standort anzeigen
Amt / Bereich
53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.1 - Medizinische Abteilung / Amtsärztlicher Dienst53.16 - Kinder-/Jugendzahnärztlicher Dienst
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 10
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1501
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
  • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.

Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. 

Welche Gebühren fallen an?

Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine