Kinderschutz und Fachberatung für Kindertagesstätten

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Allgemeine Informationen

Angebot für Kindertagesstätten im Landkreis Helmstedt:

  • Seminare und Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte
  • Kinderschutzschulungen und Inhouseseminare
  • Regelmäßige Fachberatung in Kitas
  • Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  • Begleitung und Beratung bei Konfliktgesprächen
  • Informationen zu Hilfsangeboten im Landkreis Helmstedt
  • Austausch- und Vernetzungsgruppen für Kita-Leitungen
  • Schutzvereinbarungen nach §§ 8a und 72a SGB VIII mit Trägern von Einrichtungen
  • Monatliche Infomail (Kita-Monatsmail)
Verfahrensablauf

Telefonische Erstberatung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von betreuten Kindern in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Helmstedt und Vermittlung insoweit erfahrener Fachkräfte.

An wen muss ich mich wenden?

Pietra Zimmermann

Zuständige Stelle

51.4211 - Fachstelle Kinderschutz & Kita-Fachberatung

Voraussetzungen

Für Kita-Fachkräfte im Landkreis Helmstedt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ggf. ausgefüllte Formulare

Welche Gebühren fallen an?

Kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Ggf. Anmeldefristen

Rechtsgrundlage

u.a. Beratungsanspruch nach § 8a SGB VIII, SGB VIII, NKitaG, KKG, UN-Kinderrechtskonvention, Nds. Orientierungsplan etc.

Anträge / Formulare

Fachberatungsantrag, Risikoeinschätzungsbögen, Anmeldeformular Seminare

Unterstützende Institutionen

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche; Rückenwind e.V., Frühförderung Lebenshilfe