Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
* Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen,
altersübergreifende Gruppen)
* Kinder

| 51.4 - Kindertagesbetreuung, Familien- und Jugendförderung | |
| 51 - Geschäftsbereich JugendBatteriewall 11 38350 Helmstedt E-Mail: verwaltung.kindertagesbetreuung@landkreis-helmstedt.de | Allgemeine Sprechzeiten:
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| Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat. | |
Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)
Kindertageseinrichtungen in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und der Familienbildung einschließlich der Bildung und Erziehung von Kindern ist ein zentrales Anliegen des Landkreises Helmstedt. Eltern brauchen gesicherte und verlässliche Betreuungszeiten, um den zahlreichen sozialen und beruflichen Anforderungen der heutigen Zeit gerecht zu werden.
Auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen hat sich die Angebotslandschaft in der Kindertagesbetreuung weiter positiv verändert und wird sich zukünftig auch weiterentwickeln. Angesichts der Fachkräfteproblematik ist die Verlässlichkeit eine kontinuierliche Herausforderung für den Landkreis, die Städte und Gemeinden und die freien Träger von Einrichtungen im Landkreis Helmstedt.
Die Abteilung für Kindertagesbetreuung, Familien- und Jugendförderung bietet Ihnen vielfältige und umfängliche Informationen rund um die Kindertagesbetreuung im Krippen-, Kindergarten- und Hortalter. Im Landkreis Helmstedt gibt es ein flächendeckendes Angebot an Kindertagesstätten, die je nach vorliegender Konzeption und Betriebserlaubnis unterschiedliche Angebotsstrukturen haben. Diese Kindertagesstätten werden sowohl in Trägerschaft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden als auch von freien kirchlichen Trägern, Wohlfahrtsverbänden und auch kleineren Vereinen betrieben. Dennoch sind alle Einrichtungen offen für alle Kinder, unabhängig von Konfession und Weltanschauung. Grundsätzlich können Sie - unter Berücksichtigung der vorhandenen Angebotsstruktur - die Ihnen für Ihr Kind am besten geeignete Einrichtung innerhalb Ihrer Stadt bzw. Samtgemeinde oder Gemeinde frei wählen.
Weitere Informationen über die Inhalte der pädagogischen Arbeit, den weltanschaulichen Hintergrund, das Platzangebot und weiteres Wissenswertes geben Ihnen die Betreuungseinrichtungen gerne im Vorfeld einer Anmeldung. Ob und welche Angebote für Sie wichtig sind, sollten Sie vorab in einem persönlichen Gespräch vor Ort klären.
Neben der Betreuung in Kindertagesstätten hat die Betreuungsform der Kindertagespflege einen neuen Stellenwert erfahren und trägt somit der gesellschaftlichen Bedeutung von Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern in Tagespflege, besonders in den ersten Lebensjahren, erheblich bei. Sie leistet einen entscheidenden Beitrag zur Förderung insbesondere von Kindern unter drei Jahren, zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Entlastung von Familien.
Die Kindertagespflege als Teil der Abteilung für Kindertagesbetreuung, Familien- und Jugendförderung im Geschäftsbereich Jugend des Landkreises Helmstedt hat u. a. die Aufgabe, die Betreuungsangebote im Bereich der öffentlich geförderten Kindertagespflege weiter qualitativ und bedarfsgerecht auszubauen und beabsichtigt, alle Formen der Kindertagespflege anzubieten.
Die Zuständigkeit für die Kindertagesstätten im Landkreis Helmstedt liegt bei der jeweiligen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Dort erhalten Interessierte Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertagestätten und Informationen zum Anmeldeverfahren.
Die Zuständigkeit für Kindertagespflege liegt beim Landkreis Helmstedt.
§ 22 ff. SGB VIII