Die Ausstattung der Kindertagesstätten mit fachlich qualifiziertem Personal und die bauliche sowie sonstige Unterhaltung der Einrichtungen kostet viel Geld. Ein Teil hiervon wird als Elternbeitrag erhoben. Die genauen Kosten hängen einerseits von der Betreuungsform (Halbtags-, Dreivierteltags- oder Ganztagsbetreuung) ab, zum anderen sind weitere Faktoren wie z.B. Familienstand und Einkommen relevant.
Kindertagesbetreuung: Übernahme von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten
| 51.41 - Verwaltung Kindertagesbetreuung | |
| 51 - Geschäftsbereich JugendBatteriewall 11 38350 Helmstedt E-Mail: verwaltung.kindertagesbetreuung@landkreis-helmstedt.de | Allgemeine Sprechzeiten:
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| Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat. | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Bitte reichen Sie das Antragsformular, ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen versehen, in der Regiestelle Kindertagesbetreuung ein.
An wen muss ich mich wenden?
Für den Antrag auf Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an die Abteilung Kindertagesbetreuung.
Die Höhe der Entgelte und Gebühren sowie eine mögliche Sozialstaffelung werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder in der Betreuungseinrichtung.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Kindertagesbetreuung
Voraussetzungen
Der Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Helmstedt und die finanzielle Belastung der Kindertagesbetreuung kann den Eltern und dem Kind nicht zugemutet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag, unterschriebene Datenschutzerklärung, vom Träger der Einrichtung ausgefüllte Kitabestätigung, Einkommensnachweise. Alle Angaben auf dem Antrag müssen mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine Gebühren
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine Frist vorhanden - Eine rückwirkende Erstattung von bis zu vier Jahren ist möglich.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bis zu 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
§§ 22 bis 24 i. V. m. §§ 90 ff., Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig
Was sollte ich noch wissen?
Zur Berechnung des für Sie zutreffenden Beitrages müssen Sie ggf. Ihr Einkommen nachweisen, die Angaben unterliegen dem Datenschutz. Unabhängig von einer ggf. vorliegenden Sozialstaffelung sind Sonderdienste (z.B. Frühdienst, Spätdienst, Mittagessen) in dem zu leistenden Elternbeitrag nicht immer enthalten. Die Kosten dafür sollten Sie im Vorfeld immer erfragen. In der Regel werden Geschwisterermäßigungen gewährt, wenn Geschwister gleichzeitig eine Einrichtung besuchen.
Unterstützende Institutionen
Kreisangehörige Kommunen bzw. Träger der Kindertagesstätten
| Antrag auf Übernahme von Elternbeiträgen (1 MB) | |
| Arbeitgeberbescheinigung (179 kB) | |
| Kindertagesstättenbestätigung (262 kB) | |
| Bescheinigung zur Hausertragsberechnung (239 kB) |

