Die Kindertagespflege hat seit der Novellierung des SGB VIII - Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - an Bedeutung gewonnen und hat sich auf dieser Grundlage zu einer verlässlichen, qualitätsorientierten und flexiblen Angebotsform neben den Kindertageseinrichtungen entwickelt. Sie leistet einen entscheidenden Beitrag zur Förderung insbesondere von Kindern unter drei Jahren, zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Entlastung von Familien.
Die Kindertagespflege als Teil der Kindertagesbetreuung im Geschäftsbereich Jugend des Landkreises Helmstedt hat u.a. die Aufgabe, die Betreuungsangebote im Bereich der öffentlich geförderten Kindertagespflege weiter quantitativ und qualitativ auszubauen und beabsichtigt, alle Formen der Tagespflege anzubieten.
Tagespflegepersonen zeichnen sich durch qualitätsorientierte Förder- und Bildungsangebote aus, die sie durch Qualifizierungsmaßnahmen erreicht haben und durch regelmäßige Fortbildungen erweitern. Der gesellschaftlichen Bedeutung von Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tagespflege insbesondere in den ersten Lebensjahren wird mit dieser Richtlinie Rechnung getragen.

