Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers. Sie kommen zum Einsatz, wenn ein Anschluss an die Kanalisation und somit eine Abwasserbehandlung in einer kommunalen Kläranlage aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist. Die Bereiche legen die jeweiligen Abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen (Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde) in einer Satzung fest.
Nach der Festsetzung der betroffenen Grundstücke wird das Verfahren zur Errichtung, dem Betrieb und der Überwachung einer Kleinkläranlage durch den Landkreis Helmstedt geführt.
Es dürfen nur Kleinkläranlagen errichtet und betrieben werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer oder das Grundwasser bedarf einer Einleitungserlaubnis, die auf Antrag erteilt wird.

