Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sogenannte Krankenhilfe oder Hilfe bei Krankheit. Das ist der Fall, wenn sie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe empfangen. Als alleinerziehendes Elternteil können Sie ebenfalls Krankenhilfe erhalten.
Krankenhilfe ist vergleichbar mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie sichert die medizinische Versorgung sowie den individuellen Bedarf der Betroffenen.
Wenn Betroffene krank werden, sorgt das Jugendamt dafür, dass die Kosten für die Behandlung und die Medikamente übernommen werden. Dies betrifft beispielsweise auch:
- vorbeugende Gesundheitshilfe zur Vermeidung oder Früherkennung von Krankheiten,
- Behandlung zur Heilung und Linderung von Krankheiten und
- Behandlung, Versorgung und Pflege bei Schwangerschaft und Mutterschaft

