Aufgrabungen / Aufbrüche in Verkehrsflächen können zu schwerwiegenden Störungen der vorhandenen Befestigungen und deren Unterlagen führen. Das kann zum Teil noch nach Jahren zu kostspieligen Schäden führen und den Straßenbaulastträger oder auch die Verkehrsteilnehmer fianziell belasten. Es ist daher notwendig, dass die Aufgrabungen / Aufbrüche wieder fachgerecht verschlossen werden.
Kreisstraßen: Aufgrabungen/Aufbrüche in Verkehrsflächen
| 66.1 - Breitband, Kreisstraßen u. GIS | |
| 66 - Geschäftsbereich TiefbauJohannesstraße 6 - 7 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-0 Telefax: +49 5351 121-2603 | Allgemeine Sprechzeiten: |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Erforderliche Aufgrabungen / Straßenaufbrüche in Verkehrsflächen des Landkreises Helmstedt (Kreisstraßen) müssen durch die ausführenden Firmen daher beim Geschäftsbereich Tiefbau – Kreisstraßenmeisterei – schriftlich anzeigt werden.

