Kreisstraßen: Aufgrabungen/Aufbrüche in Verkehrsflächen

zuklappen
66.1 - Breitband, Kreisstraßen u. GIS
66 - Geschäftsbereich TiefbauJohannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-0
Telefax: +49 5351 121-2603

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00
Dienstag
09:00 - 12:00
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
09:00 - 12:00
Freitag
09:00 - 12:00


Allgemeine Informationen

Aufgrabungen / Aufbrüche in Verkehrsflächen können zu schwerwiegenden Störungen der vorhandenen Befestigungen und deren Unterlagen führen. Das kann zum Teil noch nach Jahren zu kostspieligen Schäden führen und den Straßenbaulastträger oder auch die Verkehrsteilnehmer fianziell belasten. Es ist daher notwendig, dass die Aufgrabungen / Aufbrüche wieder fachgerecht verschlossen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Erforderliche Aufgrabungen / Straßenaufbrüche in Verkehrsflächen des Landkreises Helmstedt (Kreisstraßen) müssen durch die ausführenden Firmen daher beim Geschäftsbereich Tiefbau – Kreisstraßenmeisterei – schriftlich anzeigt werden.