Landpachtverträge: Anzeige

zuklappen
Frau D. RomakerStandort anzeigen
Amt / Bereich
16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz16.2 - Untere Wasserbehörde › 16.24 - Landwirtschaft
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2524
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Bei Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen ist der Verpächter verpflichtet, den (schriftlich oder auch mündlich) geschlossenen Landpachtvertrag der Landwirtschaftsbehörde anzuzeigen. Das gleiche gilt bei vereinbarten Änderungen bereits bestehender Verträge.

Landpachtverträge sind Verträge, durch die Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung gegen Entgelt verpachtet werden.  Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.

Verfahrensablauf

Senden Sie den schriftlich geschlossenen unterschriebenen Pachtvertrag in Kopie an die zuständige Stelle oder benachrichtigen Sie diese (schriftlich oder telefonisch) über einen mündlich abgeschlossenen Vertrag unter Angabe

  • des Tages des Vertragsabschlusses
  • der Vertragsparteien (Namen und Anschriften)
  • der vertragsinhaltlichen Fläche (Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe)
  • der Pachtlaufzeit
  • des jährlichen Pachtzinses
  • der Kündigungsbedingungen
An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Grundstücksverkehrsbehörde

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den großen selbständigen Städten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Abschluss eines Landpachtvertrages und die Vertragsänderung sind binnen eines Monats nach Ihrer Vereinbarung anzuzeigen

Bearbeitungsdauer

Bis zu zwei Monate

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz – LPachtVG)

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Anträge / Formulare

keine