Lernförderung

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Herr D. BluhmStandort anzeigen
Amt / Bereich
43 - Kreisvolkshochschule (KVHS)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 12
Bötticherstr. 2
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 1204-33
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen können neben ihrem monatlichen Bedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen. Hierzu zählt auch die Lernförderung (Nachhilfe), die die bereits vorhandenen schulischen Angebote ergänzt (außerschulische Lernförderung). 

Die KVHS Helmstedt koordiniert die Lernförderung für den Landkreis Helmstedt und das Jobcenter.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen erteilt die KVHS Helmstedt sowie die BuT-Stellen beim Landkreis Helmstedt und beim Jobcenter.
Der Erstantrag ist beim jeweiligen Leistungsträger (Landkreis Helmstedt oder Jobcenter) einzureichen, damit die Leistungen (BuT/Lernförderung) „dem Grunde nach“ bewilligt werden können. Sobald diese Bewilligung vorliegt, ist die KVHS Helmstedt ihr Ansprechpartner.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Bildung- und Teilhabe, Bescheinigung über die Notwendigkeit von Lernförderung durch die Schule, Einwilligung zum Datenaustausch.

Rechtsgrundlage

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind geregelt im § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie im § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) und im § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII).