Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Ansprechpartner/in
Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-0
Telefax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-helms­tedt.de
Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00
Dienstag
09:00 - 12:00
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
09:00 - 12:00
Freitag
09:00 - 12:00

Achtung: Unterschiedliche Öffnungszeiten der verschiedenen Geschäftsbereiche.

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe , Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “ wilde Müllkippen “ betroffen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.