Mittagsverpflegung in der Rudolf-Dießel-Schule

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Frau K. GerlachStandort anzeigen
Amt / Bereich
40 - Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport40.1 - Schulen40.13 - Besondere Schulangelegenheiten / Sportstätten (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 9
Schöninger Str. 9
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1470
E-Mail:
Frau S. SiwinskiStandort anzeigen
Amt / Bereich
40 - Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport40.1 - Schulen40.13 - Besondere Schulangelegenheiten / Sportstätten
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 9
Schöninger Str. 9
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1472
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Allgemeine Informationen

Die Rudolf-Dießel-Schule ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung am Standort Königslutter am Elm. Sie wird als Ganztagsschule geführt, wobei der Unterricht am Freitag grundsätzlich mittags endet. Die Zubereitung des Mittagessens für die Schülerinnen und Schüler erfolgt frisch vor Ort durch landkreiseigenes Küchenpersonal.

An wen muss ich mich wenden?

Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport

Zuständige Stelle

Schulbewirtschaftung

Voraussetzungen

Anspruchsgruppen sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und dritte Personen an der Rudolf-Dießel-Schule

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vordruck Anmeldung zur Mittagsverpflegung über die Teilnahme an der Schulverpflegung

- Datenschutzerklärung

- ggf. Einzugsermächtigung

- ggf. aktueller Bescheid der Bildung- und Teilhabeleistungen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 3,50 EUR je Mittagessen

(monatlich 45,50 €) und wird als Jahresgebühr pro Schuljahr erhoben. Das Gebührenjahr beginnt am 01.08. eines jeden Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres. Die Abrechnung  hierfür erfolgt jeweils für die Zeit vom 01.08. -  31.12. (227,50 €) und vom 01-01. bis zum 31.07. (318,50 €) eines jeden Jahres.

Gebührenschuldner ist, wer an der Mittagsverpflegung angemeldet ist oder als Sorgeberechtigte/r oder diesen gleichgestellte Personen, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat oder als Pflegeeltern in Vollzeitpflege im Sinne des § 33 SGB VIII, eine Schülerin/einen Schüler zur Mittagsverpflegung angemeldet hat.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung kann in der Regel nur für das gesamte Schuljahr erklärt werden und bindet grundsätzlich zur Teilnahme an der Verpflegung bzw. zur Gebührenentrichtung in dem gesamten Schuljahr. Eine nachträgliche Anmeldung im laufenden Schuljahr ist jedoch jederzeit möglich.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Rechtsgrundlage

Satzung über die Teilnahme an der Schulverpflegung in der Rudolf-Dießel-Schule

Rechtsbehelf

Klageverfahren

Anträge / Formulare

- Anmeldung zur Mittagsverpflegung über die Teilnahme an der Schulverpflegung

- ggf. Einzugsermächtigung

Was sollte ich noch wissen?

Die Gebühren können in voller Höhe, in monatlichen Raten überwiesen oder im Lastschriftverfahren eingezogen werden.

Sind Sie Empfänger von – Grundsicherungsleistungen (für Arbeitsuchende nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen?

Dann besteht für Sie die Möglichkeit zur Beantragung von Leistungen für „Bildung und Teilhabe (BuT“). Ihre zuständige BuT-Stelle übernimmt dann den jeweils fälligen Gesamtbetrag fur das Mittagessen und zahlt für Sie direkt den Betrag an den Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport.

Einen entsprechenden Antrag für BuT-Leistungen erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter oder dem zuständigen Sozialamt.

Auf eine jeweilige Weiterbewilligung der BuT-Leistung ist von Ihnen immer selbstständig zu achten, bitte beachten Sie dazu den in ihrem Bescheid bewilligten Zeitraum Ihres Sozialleistungsträgers.