Nachweis von absolvierten Fortbildungen als beruflicher Betreuer/Betreuerin übermitteln

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38350 Helmstedt
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Montag
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Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
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Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind, müssen Sie der zuständigen Stammbehörde die Teilnahme an berufsbezogenen Fortbildungen nachweisen.

Allgemeine Informationen

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, regelmäßig an berufsbezogenen Fortbildungen teilzunehmen. Sie müssen die Teilnahme an diesen Fortbildungen der zuständigen Stammbehörde nachweisen. Die Fortbildungen sind notwendig, um Ihre fachliche und persönliche Eignung zu gewährleisten.

Wenn Sie Ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, kann dies zur Folge haben, dass die Stammbehörde den Widerruf Ihrer Registrierung prüft. 

Verfahrensablauf

Den Fortbildungsnachweis können Sie der zuständigen Stammbehörde schriftlich und formlos vorlegen.

  • Reichen Sie den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme unaufgefordert bei der zuständigen Stammbehörde ein.
  • Die Stammbehörde prüft die Nachweise und stellt sicher, dass die Fortbildungspflicht erfüllt wurde. 
  • Bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht können Maßnahmen durch die Stammbehörde ergriffen werden, wie etwa die Prüfung des Widerrufs Ihrer Registrierung.
Voraussetzungen
  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig.
  • Sie nehmen regelmäßig an beruflichen Fortbildungen teil.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Fortbildungsnachweise

Welche Gebühren fallen an?
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