Nutzung des Wohnheims / Gästehaus und Teilnahme an der Vollverpflegung in der Steinmetzschule Königslutter

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Frau K. GerlachStandort anzeigen
Amt / Bereich
40 - Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport40.1 - Schulen40.13 - Besondere Schulangelegenheiten / Sportstätten (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 9
Schöninger Str. 9
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1470
E-Mail:
Frau S. SiwinskiStandort anzeigen
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Allgemeine Informationen

Der Landkreis Helmstedt betreibt als Schulträger die berufsbildende Steinmetzschule Königslutter als öffentliche Einrichtung. Als Schulträger ist nach § 108 NSchG der Landkreis Helmstedt gesetzlich verpflichtet bei überregionalem Einzugsbereich erforderliche Schülerwohnheime vorzuhalten. Aus diesem Grund betreibt der Landkreis Helmstedt ein direkt an die Steinmetzschule grenzendes Wohnheim. Für die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler (SuS) nutzt der Landkreis Helmstedt zusätzlich das in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Gästehaus der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.

Während der schulischen Lehrgänge der berufsbildenden Steinmetzschule Königslutter haben die SuS die Möglichkeit, an der Vollverpflegung teilzunehmen sowie im Wohnheim oder im Gästehaus der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade zu übernachten. 

Die Vollverpflegung beinhaltet von Montag bis Freitag ein vollwertiges Frühstück, Mittag- und Abendessen, welches in der Mensa des Gästehauses von einem hierzu beauftragten Caterer ausgegeben wird.

Für die Inanspruchnahme der Leistungen wird ein pauschaler Kostenbeitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für Unterkunft und Vollverpflegung erhoben.

An wen muss ich mich wenden?

Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport

Zuständige Stelle

Schulbewirtschaftung

Voraussetzungen

Schülerinnen und Schüler der Steinmetzschule Königslutter

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Anmeldung für die Unterkunft und Verpflegung in der Steinmetzschule Königslutter
  • ggf. Kostenübernahmeerklärung
Welche Gebühren fallen an?

Der Kostenbeitrag wird als Pauschalbetrag für die Unterkunft und Vollverpflegung für die gesamte Dauer des Lehrganges inklusive aller Wochenenden auf täglich 35,00 € festgesetzt.

Bei dem Kostenbeitrag handelt es sich um einen Pauschalbetrag. Für die Festsetzung des Kostenbeitrages ist es unerheblich, ob die Unterbringung und Verpflegung tatsächlich an allen Tagen des Lehrganges in Anspruch genommen wurde.

In diesem Kostenbeitrag ist die Übernachtung und die Vollverpflegung (3 Mahlzeiten Montag bis Freitag) inbegriffen. An den Wochenenden haben Sie ausschließlich die Möglichkeit die Übernachtung in Anspruch zu nehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die schriftliche Anmeldung über die Inanspruchnahme der Unterkunft und Verpflegung sowie das Anmeldeformular ist ausnahmslos bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die Schule zu übersenden. Die Anmeldung kann in der Regel nur für den gesamten Lehrgang erklärt werden und verpflichtet grundsätzlich zur Inanspruchnahme der Unterkunft und Teilnahme an der Verpflegung bzw. zur Kostenbeitragsentrichtung während des gesamten Lehrganges. 

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Rechtsgrundlage

Satzung über die Erhebung eines Kostenbeitrages für die Nutzung des Internates/Gästehauses und die Teilnahme an der Vollverpflegung für Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Steinmetzschule Königslutter

Rechtsbehelf

Klageverfahren

Anträge / Formulare
  • Anmeldung für die Unterkunft und Verpflegung in der Steinmetzschule Königslutter
  • ggf. Kostenübernahmeerklärung
  • Wohnheimordnung
Was sollte ich noch wissen?

Auszubildenden, die beim Berufsbildungswerk des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks e.V. (bbw) gemeldet sind, kann ein Zuschuss in Höhe von 14,00 Euro pro Tag gewährt werden, wenn die Unterbringung in einem der regulären Wohnheime/Internate erfolgt. 

Dieser Zuschuss ist von Ihnen eigenständig beim bbw zu beantragen. Inwieweit Ihr Ausbildungsbetrieb oder andere Träger sich an den Kosten beteiligen ist von Ihnen eigenständig in Erfahrung zu bringen.  

Sollte es Ihnen nicht möglich sein den Gesamtbetrag in einer Summe zu zahlen, besteht ggf. die Möglichkeit der Ratenzahlung.

Nach Beendigung des Lehrganges erhalten Sie vom Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport den entsprechenden Kostenfestsetzungsbescheid.  

Eine Aufnahme in das Wohnheim/Gästehaus bzw. die Teilnahme an der Verpflegung ist ohne Anmeldung nicht möglich.

Die Anmeldung ist für die gesamte Lehrgangsdauer verbindlich.

Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist nicht möglich. Ausnahmen hierzu regelt die Satzung.