Der Landkreis Helmstedt betreibt als Schulträger die berufsbildende Steinmetzschule Königslutter als öffentliche Einrichtung. Als Schulträger ist nach § 108 NSchG der Landkreis Helmstedt gesetzlich verpflichtet bei überregionalem Einzugsbereich erforderliche Schülerwohnheime vorzuhalten. Aus diesem Grund betreibt der Landkreis Helmstedt ein direkt an die Steinmetzschule grenzendes Wohnheim. Für die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler (SuS) nutzt der Landkreis Helmstedt zusätzlich das in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Gästehaus der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Während der schulischen Lehrgänge der berufsbildenden Steinmetzschule Königslutter haben die SuS die Möglichkeit, an der Vollverpflegung teilzunehmen sowie im Wohnheim oder im Gästehaus der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade zu übernachten.
Die Vollverpflegung beinhaltet von Montag bis Freitag ein vollwertiges Frühstück, Mittag- und Abendessen, welches in der Mensa des Gästehauses von einem hierzu beauftragten Caterer ausgegeben wird.
Für die Inanspruchnahme der Leistungen wird ein pauschaler Kostenbeitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für Unterkunft und Vollverpflegung erhoben.

