Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung

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Frau K. Störmann (Bereich Samtgemeinde Velpke)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2214
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Frau P. Kastellan (Bereich Samtgemeinde Velpke)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.12 - Bauaufsichtsbezirk Velpke
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1514
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Frau S. Rechenbach (Bereich Stadt Königslutter am Elm)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
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38350 Helmstedt
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Herr S. Ohse (Bereich Stadt Königslutter am Elm)Standort anzeigen
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63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter
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Herr M. Schydlo (Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.14 - Bauaufsichtsbezirk Lehre, Grasleben
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2208
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Frau Y. Chen-Steinki (Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.13 - Bauaufsichtsbezirk Schöningen, Heeseberg, Nord-Elm
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1507
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Herr D. Müller-Mahrt (Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.13 - Bauaufsichtsbezirk Schöningen, Heeseberg, Nord-Elm
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
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Läuft die Befristung Ihrer Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage

ab, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Dies betrifft Baugenehmigungen sowie Teilbauge

Allgemeine Informationen

Läuft die Befristung Ihrer Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage ab, können Sie eine Verlängerung beantragen. 

Dies betrifft Baugenehmigungen sowie Teilbaugenehmigungen, die innerhalb der ursprünglichen Frist nicht begonnen wurden oder nicht vollständig abgeschlossen werden konnten.   

Verfahrensablauf

Eine Verlängerung für die Genehmigung der Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich. 

Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor: 

  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Genehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst. 

  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. 

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. 

  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 

  • Leisten Sie die Vorauszahlung. 

  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben beziehungsweise zu ergänzen. 

  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein. 

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen. 

  • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid. 

  • Zahlen Sie die Gebühren. 

Hinweis: Eine Verlängerung für die Genehmigung der Nutzungsänderung einer Anlage kann derzeit nicht über einen Onlineservice beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

keine Angabe

Zuständige Stelle

keine Angabe

Voraussetzungen
  • Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung oder eine gültige Teilbaugenehmigung vor. 

  • Die öffentlich-rechtlichen und umwelttechnischen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 

Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Geltungsdauer des Genehmigungsbescheides gestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. 

Rechtsbehelf
  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Was sollte ich noch wissen?

keine Angabe