Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

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65 - Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudemanagement
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-0
Telefax: +49 5351 121-2603
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Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00
Dienstag
09:00 - 12:00
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
09:00 - 12:00
Freitag
09:00 - 12:00

Frau K. GerlachStandort anzeigen
Amt / Bereich
40 - Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport40.1 - Schulen40.13 - Besondere Schulangelegenheiten / Sportstätten (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 9
Schöninger Str. 9
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1470
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

Weitere Informationen finden Sie bei der Dienstleistung "Verwaltungsgebäude - öffentliche Veranstaltung"

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.