Zulassung im Einzelfall
Antragsfrist
: keine
Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung
Anzeigefrist
: 6 Werktage vor dem Tag des geplanten Verbrennens
Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung bei Schadorganismen nach Nr. 2 Anlage zur Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO)
Anzeigefrist
: 2 Werktage vor dem Tag des geplanten Verbrennens
Nach Ablauf der Anzeigefrist ist das Verbrennen zugelassen, soweit die zuständige Stelle bis dahin keine andere Entscheidung getroffen hat.
Anlage zur Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO)
Achtung: Die Fristen beginnen erst zu laufen, wenn die benötigten Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Ein Verbrennen ohne vorherige vollständige Unterlageneinreichung kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen.