Pflegekinder

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Herr M. Osten (Danndorf)Standort anzeigen
Amt / Bereich
51 - Geschäftsbereich Jugend › › 51.31 - Pflegekinderdienst und Adoption
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-1
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1350
E-Mail:
Frau S. Höft (Helmstedt)Standort anzeigen
Amt / Bereich
51 - Geschäftsbereich Jugend › › 51.31 - Pflegekinderdienst und Adoption
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-1
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1352
E-Mail:
Frau A. Krätzner (Königslutter)Standort anzeigen
Amt / Bereich
51 - Geschäftsbereich Jugend › › 51.31 - Pflegekinderdienst und Adoption (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-1
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1165
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Frau S. Krummhaar (Lehre/Königslutter)Standort anzeigen
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-1
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1347
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Frau S. Schulz (Schöningen/Jerxheim)Standort anzeigen
Amt / Bereich
51 - Geschäftsbereich Jugend › › 51.31 - Pflegekinderdienst und Adoption
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-1
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1166
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Herr C. Borrmann (Süpplingen)Standort anzeigen
Amt / Bereich
51 - Geschäftsbereich Jugend51.2 - Soziale Dienste
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-1
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1374
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Herr M. Lebeda-Waldenheim (Twülpstedt/Grasleben/Rennau)Standort anzeigen
Amt / Bereich
51 - Geschäftsbereich Jugend › › 51.31 - Pflegekinderdienst und Adoption
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-1
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1373
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Ist Ihnen schon einmal durch den Kopf gegangen, ein Pflegekind aufzunehmen? Dafür werden Menschen gebraucht, die einem Kind einen neuen Lebensmittelpunkt geben möchten.

Pflegefamilien werden vorrangig für Kinder, im Einzelfall aber auch für Jugendliche gesucht, welche für eine begrenzte oder auf Dauer angelegte Zeit nicht in ihren Familien leben können. Oftmals können ihre Eltern sie aufgrund einer (psychischen) Krise, Erziehungsproblematiken oder schwerwiegender Erkrankungen nicht versorgen.

Der Pflegekinderdienst sucht daher Pflegeeltern für:

  • Kurzzeitpflege
  • Bereitschaftspflege
  • Dauerpflege

Nähere Informationen zu den einzelnen Pflegeformen können Sie unserer Informationsbroschüre entnehmen oder bei einem ersten Informationsgespräch beim Pflegekinderdienst erfragen.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, setzen Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail mit dem Pflegekinderdienst in Verbindung.

Verfahrensablauf

Zunächst prüft die zuständige Stelle Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie mit dem Ziel, das Kind wieder selbst versorgen zu können. Diese so genannten familienstützenden Maßnahmen (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe) können auch über einen längeren Zeitraum angeboten werden und sind oft gerade dann erfolgreich, wenn äußere Ursachen für die Familienkrise verantwortlich waren.
Verbessert sich die Situation für die Kinder bzw. das Kind durch die ambulanten Hilfen nicht, kann die Suche nach einer geeigneten Pflegefamilie zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geeignet sein. Insbesondere bei jüngeren Kindern, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, ist die Pflegefamilie in den meisten Fällen die geeignete Hilfe.

Muss ein Kind zu seinem Schutz direkt und schnell aus seiner Familie geholt und "in Obhut" genommen werden, so findet es zunächst Unterkunft in einer Bereitschaftspflegestelle oder einer Heimgruppe. Sind die Eltern mit der notwendigen Hilfe nicht einverstanden, muss die zuständige Stelle zum Schutz des Kindes das Familiengericht einschalten. Dieses kann dann die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie veranlassen.

Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind, das in der eigenen Familie nicht mehr leben kann, geprüft, ob dies in einer Pflegefamilie möglich ist. Dabei geht es um Fragen wie:

  • Kann es sich auf Menschen einlassen, kann es Nähe vertragen, möchte es in einer Familie leben?
  • Wird die Rückkehr zur Herkunftsfamilie unwahrscheinlich sein?
  • Welche Bedürfnisse hat das Kind?
  • Gibt es Pflegefamilien, die zu diesem Kind passen?
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Niedersachsen bzw. in Deutschland erteilt zudem der PFAD-Niedersachsen e.V.

Informationen zu Pflegekindern auf den Internetseiten des PFAD-Niedersachsen e.V.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.