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Schülerbeförderung

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40 - Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport40.1 - Schulen40.11 - Schülerbeförderung (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 9
Schöninger Str. 9
38350 Helmstedt
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Aktuelle Informationen zum Schuljahreswechsel: Sammel-Schülerzeitkarte gilt nicht in den Sommerferien

Allgemeine Informationen

Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen. Grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.

Der Landkreis Helmstedt hat als Träger der Schülerbeförderung, die in seinem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. 

Der Träger der Schülerbeförderung bestimmt in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise er dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommt. Dabei kann er sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, öffentlicher Personennahverkehr) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. 

Der Landkreis Helmstedt gibt für die anspruchsberechtigten Schüler/Schülerinnen, die auf dem Schulweg öffentliche Verkehrsmittel nutzen, Sammel-Schülerzeitkarten aus oder ersetzt ihnen die notwendigen Aufwendungen. Die Sammel-Schülerzeitkarten sind nicht übertragbar.

Verfahrensablauf

Die Schülerdaten, auch für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Helmstedt die Schulen in Wolfsburg, Wolfenbüttel, Schöppenstedt und Braunschweig besuchen, werden von den jeweiligen Schulen per Listenverfahren übermittelt. Anhand dieser Angaben kann die Anspruchsberechtigung ermittelt werden, so dass grundsätzlich ein Einzelantrag der Erziehungsberechtigten nicht erforderlich ist.

Für Schüler und Schülerinnen, die eine Schule in dem Ort besuchen, in dem sie auch wohnen (gilt für die Städte Helmstedt, Königslutter und Schöningen) und einen Beförderungsanspruch haben, sind weiterhin Einzelanträge zu stellen.

Eine besondere Benachrichtigung erfolgt nur bei Ablehnung des Antrages.

Zuständige Stelle

Landkreis Helmstedt
Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport
Schöninger Str. 9
38350 Helmstedt

Voraussetzungen

Siehe Satzung Schülerbeförderung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Siehe Antragsformulare

Bei Erstattungen: Antragsformular und Vorlage der Originalfahrkarten

Welche Gebühren fallen an?

Siehe Satzung Schülerbeförderung

Welche Fristen muss ich beachten?

Einzelanträge für das nächste Schuljahr sind vor den Sommerferien einzureichen.