Schulverweigerung

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51 - Geschäftsbereich Jugend
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
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Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung
Dienstag
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Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
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Freitag
Termine nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Holzberg
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Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Geschäftszimmer Allgemeiner Sozialer Dienst
Tel. +49 5351 121-1317
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Geschäftszimmer Pflegekinderdienst und Eingliederungshilfe
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Geschäftszimmer Beistandschaft
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Geschäftszimmer Geschäftsbereichsleitung
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Verwaltung Kreisjugendpflege
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Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat.

Allgemeine Informationen

Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.

Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.

Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und u. U. auch den Familiengerichten.