Eine Beratung und Begutachtung wird bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen sowie drohender oder manifester Behinderung für Fördermaßnahmen, Eingliederungshilfen und Therapien gefordert. Dazu gehören:
- Untersuchungen vor Aufnahme in die Mobile Frühförderung der Lebenshilfe e.V.
- Betreuung und Beratung von Familien mit Problemkindern
- Sozialmedizinische Stellungnahmen zu den Voraussetzungen von Eingliederungshilfen
- Beratung und Abgrenzung von Hör- und Sprachauffälligkeiten und Auswahl von
Therapieangeboten (ambulant, teilstationär, stationär) - Schulberatung und Durchführung von Standardisiertem Schultest

