Sperrmüll abgeben

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Herr B. RademacherStandort anzeigen
Amt / Bereich
66 - Geschäftsbereich Tiefbau66.3 - Verwaltung (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2421
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Hausmüll, Biomüll und Sperrmüll (nach vorheriger Anmeldung) werden durch das vom Landkreis Helmstedt beauftragte Unternehmen abgeholt.

Was mache ich aber mit Abfällen, die nicht über diese Einrichtung entsorgt werden können? Oder wenn ich keine Möglichkeit habe, die Abfälle bis zum Abholungstermin zu lagern?

Der Landkreis Helmstedt hält zur Beseitigung derartiger Abfälle verschiedene Anlagen vor.

Die folgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick über die Annahmestellen derartiger Abfälle.

Abfallart Anlieferungsort

Zimmertüren, Zaunlatten, Reste aus Baumaßnahmen wie Dachlatten, Bretter, usw., Tapeten- und Renovierungsreste.

(Ausgenommen von der Annahme sind:  

Elektroaltgeräte, Nachtspeicheröfen und asbestzementhaltige Abfälle, Gartenabfälle, Bodenaushub und Bauschutt)

Thermische Restabfall-Vorbehandlungsanlage (TRV)

(Bundesstraße 244 hinter dem Kraftwerk Buschhaus)

Gartenabfälle und andere kompostierbare Abfälle

Kompostwerk (Betrieben durch die Fa. Terrakomp GmbH)

(Kreisstraße K 63 zwischen Offleben und Schöningen)

Elektroaltgeräte, Nachtspeicheröfen und Altreifen

Annahmestelle auf dem Betriebssitz der Fa. Veolia in Helmstedt (teilweise gebührenpflichtig)

(Werner-von-Siemens-Straße 5, 38350 Helmstedt)

Entsorgung von asbestzementhaltigen Abfällen, Baustoffen auf Gipsbasis und Dämmmaterialien  siehe angehängtes Dokument
Verfahrensablauf

Bitte setzen Sie sich mit ihrem lokalen Entsorgungsunternehmen in Verbindung.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die oben genannten Ansprechpartner.

Zuständige Stelle

öffentlich-rechtliche Entsorger

Voraussetzungen

Sie haben Sperrmüll und wollen diesen abgeben.

Voraussetzungen für eine Anlieferung von asbestzementhaltigen Abfällen, Baustoffen auf Gipsbasis und Dämmmaterialien sind sogenannte Übernahmescheine bzw. Registerbelege. Hierzu wenden Sie sich bitte ebenfalls an die oben genannten Ansprechpartner. Des Weiteren bedarf es für die Anlieferung einer Terminabstimmung mit den Entsorgungsanlagen. 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an.

Über die Höhe der Gebühren erteilen Ihnen die oben genannten Ansprechpartner Auskunft.

Bearbeitungsdauer

Erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Versorger.