Der Landkreis Helmstedt fördert die Sportvereine und -verbände im Kreisgebiet bei Baumaßnahmen zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung.
Sportstättenbauförderung
| Herr M. Luckstein | |
| Amt / Bereich 40 - Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport › 40.01 - Schulentwicklung / Sportförderung Landkreis Helmstedt, Kreishaus 9 Schöninger Str. 9 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1473 E-Mail: sport@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren ist an das Verfahren zur Beantragung der Fördermittel des Landes Niedersachsen über den LandesSportBund Niedersachsen e.V. gekoppelt. Im Rahmen dieses gekoppelten Verfahrens werden die Anträge an den Landkreis über den KreisSportBund Helmstedt e.V. eingereicht. Die Bewilligung der Mittel erfolgt nach der Genehmigung des Haushaltes im Folgejahr der Antragstellung.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Antragstellung ist zunächst der KreisSportBund Helmstedt e.V. Ansprechpartner. Nach Antragstellung zum Mittelabruf der Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport des Landkreises Helmstedt.
Zuständige Stelle
KreisSportBund Helmstedt e.V. und Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport des Landkreis Helmstedt
Voraussetzungen
Das Antragsverfahren ist an das Verfahren zur Beantragung der Fördermittel des Landes Niedersachsen über den LandesSportBund Niedersachsen e.V. gekoppelt. Werden die Voraussetzungen zur Förderungen von Baumaßnahmen zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung seitens des LandesSportBund Niedersachsen e.V. bzw. des KreisSportBund Helmstedt e.V. erfüllt, so liegen grundsätzlich auch die Voraussetzungen zur Förderung durch den Landkreis Helmstedt vor. Eine Gewährung und Auszahlung des Zuschusses setzt jedoch die rechtliche Verfügbarkeit der Mittel im Haushalt des Landkreises voraus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formular „Antrag auf Sportstättenförderung“ und Formular „Einverständnis zur Weitergabe von Unterlagen und Daten“ . Beide Formulare werden vom KreisSportBund Helmstedt e.V. gemeinsam mit dem Antragspaket für die Landesfördermittel ausgehändigt.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die vom LandesSportBund Niedersachsen e.V. festgeschriebenen Fristen zur Beantragung der Förderung der Baumaßnahmen. (Aktuell: Baumaßnahmen über 25.000,00 € = 31.08. des Vorjahres. Baumaßnahmen bis 25.000 € = 15.09. des Vorjahres)
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Vorlage der Antragsunterlagen und der Bewilligung der Landesförderung vom KreisSportBund Helmstedt e.V. und der Genehmigung des Haushaltes des Landkreises.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus des Landkreises Helmstedt
Anträge / Formulare
siehe: "Welche Unterlagen werden benötigt?"
Was sollte ich noch wissen?
Die Förderung entspricht in der Regel 50% des Förderbetrages aus der Landesförderung. Eine Bezuschussung der kreiseigenen Kommunen kann über das Antragsverfahren mit beantragt werden. Förderrichtlinien bestehen aktuell jedoch nur in den Städten Helmstedt und Schöningen. Die übrigen kreiseigenen Kommunen entscheiden individuell über eine Bezuschussung.
Unterstützende Institutionen
KreisSportBund Helmstedt e.V.
Link: Informationen zum Sportstättenbau

