Für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle benötigen Sie (gegebenenfalls zusätzlich zur Baugenehmigung) eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.
Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
| Herr D. Scholkmann | |
| Amt / Bereich 63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz › 63.2 - Verwaltungsabteilung › 63.26 - Immissionsschutz Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16 Johannesstraße 6 - 7 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1505 E-Mail: dennis.scholkmann@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.
Welche Gebühren fallen an?
Bestätigung des Eingangs einer Anzeige und der beigefügten Unterlagen:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich – gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.1 – je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR an.
Prüfung einer Anzeige:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich – gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.2 – je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 900,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

