Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

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Frau K. Störmann (Bereich Samtgemeinde Velpke)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2214
E-Mail:
Frau P. Kastellan (Bereich Samtgemeinde Velpke)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.12 - Bauaufsichtsbezirk Velpke
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1514
E-Mail:
Frau S. Rechenbach (Bereich Stadt Königslutter am Elm)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2216
E-Mail:
Herr S. Ohse (Bereich Stadt Königslutter am Elm)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2217
E-Mail:
Herr M. Schydlo (Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.14 - Bauaufsichtsbezirk Lehre, Grasleben
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2208
E-Mail:
Frau Y. Chen-Steinki (Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.13 - Bauaufsichtsbezirk Schöningen, Heeseberg, Nord-Elm
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1507
E-Mail:
Herr D. Müller-Mahrt (Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.13 - Bauaufsichtsbezirk Schöningen, Heeseberg, Nord-Elm
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1509
E-Mail:

Teaser

Wenn Sie mit der Nutzungsänderung einer Anlage beginnen möchten, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen. 

Allgemeine Informationen

Besitzen Sie noch keine baurechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.  

Mit dieser dürfen Sie mit den Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte beginnen. 

Verfahrensablauf
  • Sie reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein. Hierzu steht Ihnen ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung. 

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. 

  • Falls erforderlich, werden weitere Behörden, Stellen und betroffene Bürgerinnen und Bürger einbezogen. 

  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. 

  • Sie erhalten im Fall einer positiven Entscheidung einen Bewilligungsbescheid. 

  • Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. 

Hinweis:
Bitte nutzen Sie für die Online-Antragstellung den Ihnen bereits mitgeteilten Online-Dienst. Alternativ können Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen auch schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die kommunale untere Baubehörde.

Voraussetzungen
  • Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt. 

  • Es bestehen keine öffentlich-rechtlichen oder umwelttechnische Hindernisse. 

  • Es liegt ein klar abgegrenzter Teil des Bauvorhabens vor, der separat geprüft und genehmigt werden kann. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Vollständiger Antrag 

  • Lageplan 

  • Bauzeichnungen 

  • Baubeschreibung 

Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Nutzungsänderung beginnen oder wenn die Ausführung 3 Jahre lang unterbrochen worden ist.  

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. 

Rechtsbehelf
  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht