Tuberkuloseberatung

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Frau A. WeigelStandort anzeigen
Amt / Bereich
53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.1 - Medizinische Abteilung / Amtsärztlicher Dienst53.13 - Infektionsschutz (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 10
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1413
E-Mail:
Frau F. SchliebsStandort anzeigen
Amt / Bereich
53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.1 - Medizinische Abteilung / Amtsärztlicher Dienst53.13 - Infektionsschutz
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 10
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1414
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.

Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.

Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sog. Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

Aufgaben der Tuberkuloseberatung :

  • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
  • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
  • u. U. Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
  • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie

Die Überwachung durch das Gesundheitsamt bei Tbc-Erkrankungen ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Tuberkulose-Sprechstunde werden Personen, die an einer Tuberkulose erkrankt sind und Personen, die Kontakt zu einer an Tuberkulose erkrankten Person hatten, betreut. Das Gesundheitsamt Helmstedt nimmt direkt Kontakt mit diesen Personengruppen bzw. mit den behandelnden Ärzten auf.

Personen, die Kontakt zu einer an Tuberkulose erkrankten Person hatten, werden vom Gesundheitsamt schriftlich zu einer Umgebungsuntersuchung eingeladen.

Sprechzeiten sind von Montag - Donnerstag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wohnsitz liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.