Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches Programm.
Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren
| Frau S. Weitemeier | |
| Amt / Bereich 51 - Geschäftsbereich Jugend › 51.4 - Kindertagesbetreuung, Familien- und Jugendförderung › 51.42 - Pädagogische Betreuung und Förderung › 51.422 - Familien- und Jugendförderung Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-1 Batteriewall 11 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1319 E-Mail: jugendfoerderung@landkreis-helmstedt.de | |
| Frau N. Stielau | |
| Amt / Bereich 51 - Geschäftsbereich Jugend › 51.4 - Kindertagesbetreuung, Familien- und Jugendförderung › 51.42 - Pädagogische Betreuung und Förderung › 51.422 - Familien- und Jugendförderung Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-1 Batteriewall 11 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1344 E-Mail: jugendfoerderung@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der sollte auf den Internetseiten der zuständigen Stelle nach Stichworten wie "Ferienangebote", "Angebote für Kinder", "Freizeitangebote", "Ferienpass" usw. suchen.
Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches buntes Programm.
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle (örtliche Kommune) kann Sie entsprechend informieren.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

