Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann sollten Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn dieser verweist noch auf den alten Pass.
Übertrag Niederlassungserlaubnis
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Reisepass oder Passersatz.
- Aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als drei Monate).
Welche Gebühren fallen an?
- 67,00 Euro: Volljährige
- 33,50 Euro: Minderjährige
Türkische Staatsangehörige:
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Gebührenfrei in folgenden Fällen:
- bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz;
- für Resettlement-Flüchtlinge im Sinne des § 23 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
- für Asylberechtigte
- für Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter genießen
Bearbeitungsdauer
6 – 8 Wochen
Rechtsgrundlage
§ 3 AufenthG
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor der unbefristete Aufenthaltstitel übertragen wurde:
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.

