Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten Verpflichtung

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Dr. Frau Dr. A. JordanStandort anzeigen
Amt / Bereich
39 - Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz39.2 - Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2532
E-Mail:

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Sie oder Ihr Betrieb schlachten mindestens 50 Großvieheinheiten wöchentlich oder stellen Arbeitskräfte bereit, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten? Dann müssen Sie aus Tierschutzgründen einen weisungsbefugten Verantwortlichen benennen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie

  • als Betreiber einer Schlachteinrichtung oder als Gewerbetreibender im Durchschnitt wöchentlich mindestens 50 Großvieheinheiten schlachten oder
  • Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten,

müssen Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen.

Zudem kann derjenige, der

  • Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen betreibt oder
  • Einrichtungen,
    • die Tiere gewerbsmäßig transportieren oder
    • in denen Tiere während des Transports ernährt, gepflegt oder untergebracht werden oder
    • Einrichtungen, in denen Wirbeltiere zur Entnahme von Organen oder Geweben für nicht wissenschaftliche Zwecke verwendet werden (Transplantation von Organen oder Geweben, Anlegen von Kulturen, Untersuchung isolierter Organe, Gewebe, Zellen) oder
    • zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden oder
    • nicht gewerbsmäßig Zirkusbetriebe betreibt

durch die zuständige Behörde im Einzelfall verpflichtet werden, einen weisungsbefugten sachkundigen Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen zu benennen (gilt nicht für Betriebe nach § 11 Erlaubnispflicht).

Verfahrensablauf

Betriebe, die zur Benennung verpflichtet sind, teilen der zuständigen Behörde den weisungsbefugten Verantwortlichen sowie seine dieser Funktion zugrundeliegenden und diese begründenden Fähigkeiten und Fertigkeiten mit.

An wen muss ich mich wenden?

An den Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Zuständige Stelle

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

Wenn Sie

  • als Betreiber einer Schlachteinrichtung oder als Gewerbetreibender im Durchschnitt wöchentlich mindestens 50 Großvieheinheiten schlachten oder
  • Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten,

haben Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu benennen.

Im Einzelfall können auch Betreiber folgender Tierhaltungen, Einrichtungen und Betriebe zur Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen verpflichtet werden:

  • Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
  • Einrichtungen, in denen
    • Wirbeltiere zu folgenden Zwecken verwendet werden: das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen
    • Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden,
    • Einrichtungen und Betriebe,
    • die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
    • in denen Tiere während des Transports ernährt, gepflegt oder untergebracht werden,
    • Zirkusbetriebe, die nicht gewerbsmäßig betrieben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag

Wildmarke

Beauftragung zur Trichinenprobeentnahme

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Untersuchung der Proben erfolgt jeweils am Dienstag, sofern die Probe am Montag, bis 12:00 Uhr abgegeben worden ist. Eine weitere Untersuchung erfolgt am Samstag, sofern die Probe am Freitag bis 11:30 Uhr abgegeben wird.

Bearbeitungsdauer

Die Untersuchungsstellen bieten feste Untersuchungstage an. Wenn die Probe rechtzeitig im Labor ist, wird sie innerhalb eines Tages untersucht.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf gegen die Benennung entfällt.

Ein Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt, der aufgrund behördlicher Zweifel an der Fähigkeit des Benannten, für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sorgen zu können, ergeht, ist in dem Verwaltungsakt selbst aufgeführt.