Möchten Sie einen Antrag auf Rente oder auf Kontenklärung stellen?
Dann wird dieser hier mit Ihnen gemeinsam ausgefüllt.
Da die Antragsaufnahme einige Zeit in Anspruch nimmt, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Eine Liste mit den
benötigten Unterlagen bekommen Sie dann ausgehändigt bzw. zugeschickt.
Sie haben für die Antragstellung auch die Möglichkeit den Online-Service oder den Formularservice der Deutschen
Rentenversicherung zu nutzen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Um eine Rente zu erhalten, muss zuerst ein Antrag gestellt werden. Hier kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an, da
sonst Nachteile für die versicherte Person entstehen können. Für die Fristwahrung ist es ausreichend, den Antrag
zunächst formlos schriftlich zu stellen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke der Deutschen Rentenversicherung und die
erforderlichen Unterlagen müssen nachgereicht werden.
Altersrente:
Der Antrag sollte etwa drei Monate vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze gestellt werden.
Ein Anspruch auf Rente besteht, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit)
erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Erwerbsminderungsrente:
Wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit, aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar
nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, sollten Sie umgehend einen Antrag auf Erwerbsminderung
stellen. Sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung eine
Rente wegen Erwerbsminderung.
Hinterbliebenenrente:
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Ihnen auf Antrag beim Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters
unter bestimmten Voraussetzungen eine der folgenden Renten:
Witwen-/Witwerrente
Witwen-/Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 Geschiedene,
Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten,
Erziehungsrente an geschiedene Ehepartner, wenn die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde, oder
an verwitwete Ehepartner, wenn die Partner das Rentensplitting gewählt haben,
Halb- oder Vollwaisenrente
Alle Hinterbliebenenrenten werden rückwirkend für bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt.
Kontenklärung:
Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und
Renteninformationen, denn es enthält alle Zeiten, die für Ihre Rente wichtig sind. Dazu gehören neben Beitragszeiten
zum Beispiel auch Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Mit einem Antrag auf
Kontenklärung wird das eigene Versicherungskonto vervollständigt. Dies sollte frühzeitig geschehen. Je später ein
Antrag gestellt wird, desto schwieriger kann es unter Umständen sein die fehlenden Nachweise zu beschaffen. Beispielsweise weil es den früheren Arbeitgeber heute nicht mehr gibt.
Unterlagen zu Ihrem Rentenkonto, wie z. B. eine „Rentenauskunft“
können Sie telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter einer der kostenlosen Servicenummern
anfordern:
0800 / 1000 4800 DRV
0800 / 1000 48070 DRV Bund
0800 / 1000 48010 DRV Braunschweig-Hannover
0800 / 1000 48080 DRV Knappschaft-Bahn-See
oder auch über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung:
Online-Service der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de)