Je nach Art der Nutzung von Verwaltungsgebäuden sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten:
Sofern Sie kreiseigene Gebäude und Grundstücke für private Zwecke nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudemanagement.
Falls Sie Schulgebäude, Schulsportstätten oder sonstige Schuleinrichtungen nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport.

